Ärztlich verordnete Ernährungsberatungen und –therapien werden gemäss Art. 9b KVG direkt über Grundversicherung der Krankenkasse abgerechnet (tiers payant). Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung.
Präventive Leistungen sowie leichtes Übergewicht (< BMI 30) sind nicht in der Grundversicherung eingeschlossen. Die Rechnungstellung von SFr. 136.- / Stunde erfolgt in diesem Fall direkt an den Klienten als Selbstzahler. Über eine nachträgliche Rückerstattung aus der Zusatzversicherung gibt Ihnen Ihre Krankenkasse gerne Auskunft.
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Ernährungsberatung Christen
Praxis für Ernährungsberatung
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